Rechtsprechung
   BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,13970
BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06 (https://dejure.org/2007,13970)
BVerwG, Entscheidung vom 01.06.2007 - 8 B 85.06 (https://dejure.org/2007,13970)
BVerwG, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 8 B 85.06 (https://dejure.org/2007,13970)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,13970) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Abstrakte Beantwortbarkeit von Fragen bzgl. unlauterer Machenschaften bei Vermögenszugriffen durch Enteignung auf Antrag und zu Gunsten des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS); Grundsätzliche Bedeutung der Frage des Vorliegens unlauterer Machenschaften i.S.v. § 1 Abs. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 25.07.2001 - 8 C 3.01

    Entschädigungslose Enteignung; Enteignung, entschädigungslose; Enteignung, gegen

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Das erfordert eine kritische Gesamtschau aller Umstände des Eigentumszugriffs im Hinblick auf die Nutzer des Grundstücks und dessen systembedingten Möglichkeiten (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001 BVerwG 8 C 3.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.).

    Das Verwaltungsgericht hat im Übrigen unter Zugrundelegung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 25. Juli 2001 BVerwG 8 C 3.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 28 m.w.N.) die gebotene kritische Gesamtschau aller Umstände des Eigentumszugriffs im Hinblick auf die Nutzer des Grundstücks und dessen systembedingten Möglichkeiten angestellt.

  • BVerwG, 02.07.1987 - 9 CB 7.87

    Gesetzlicher Richter - Geschäftsverteilungsplan - Spruchkörperbesetzung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Dieser setzt vielmehr voraus, dass die Verletzung des Geschäftsverteilungsplans auf willkürlichen Erwägungen des entscheidenden Verwaltungsgerichts beruhte (vgl. z.B. Beschluss vom 2. Juli 1987 BVerwG 9 CB 7.87 Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 70 S. 2 f. m.w.N.).
  • BVerwG, 20.06.2001 - 7 B 172.00

    Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör - Anforderungen an die Darlegung

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Das reicht aber gerade zur Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache nicht aus (vgl. hierzu Beschluss vom 21. Juni 2001 BVerwG 7 B 172.00 ).
  • BVerwG, 20.03.1997 - 7 C 23.96

    Bestandskraft eines DDR-Verwaltungsakts (Enteignung)

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Die Fallgestaltung, dass vor einer Inanspruchnahme keine Bemühungen um einen privatrechtlichen Erwerb stattgefunden haben, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verschiedentlich beschäftigt (vgl. Urteil vom 20. März 1997 BVerwG 7 C 23.96 BVerwGE 104, 186 f.; sowie Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 10.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Entscheidend ist vielmehr, ob das Gericht durch die Art seiner Sachbehandlung die Partei davon abgehalten hat, für die Entscheidung wesentliche Gesichtspunkte vorzutragen, und dadurch den Anspruch einer Partei auf rechtliches Gehör verletzt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Mai 1991 1 BvR 1383.90 BVerfGE 84, 188 f. = NJW 1991, 2823 f.).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 10.01

    Inanspruchnahme; Baulandgesetz 1984; unlautere Machenschaften; Verfahrensverstöße

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Die Fallgestaltung, dass vor einer Inanspruchnahme keine Bemühungen um einen privatrechtlichen Erwerb stattgefunden haben, hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts verschiedentlich beschäftigt (vgl. Urteil vom 20. März 1997 BVerwG 7 C 23.96 BVerwGE 104, 186 f.; sowie Urteil vom 12. Dezember 2001 BVerwG 8 C 10.01 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 32).
  • BVerwG, 21.11.1994 - 7 B 91.94

    Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision - Enteignung von

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Hierzu ist aber gerade in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Enteignungen nur dann als willkürlich oder manipulativ anzusehen sind und diesen Schädigungstatbestand erfüllen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (vgl. hierzu Urteil vom 28. Oktober 1999 BVerwG 7 C 38.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6; insbesondere zu § 10 Abs. 1 Satz 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR: Beschluss vom 21. November 1994 BVerwG 7 B 91.94 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 33 S. 68 f.).
  • BVerwG, 15.08.1997 - 4 B 130.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Anforderungen an die Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem anders besetzten Spruchkörper stand im Ermessen des Gerichts und war nur dann zwingend, wenn der persönliche Eindruck des Zeugen für alle Richter unverzichtbar war (Beschluss vom 15. August 1997 BVerwG 4 B 130.97 Buchholz 310 § 87 VwGO Nr. 9).
  • BVerwG, 02.07.1998 - 11 B 30.97

    Lagerung von CASTOR-Behältern im Brennelement-Zwischenlager Ahaus

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Es genügt, wenn die Ergebnisse einer vorherigen Beweisaufnahme den nach einem Besetzungswechsel entscheidenden Richtern durch Verlesung oder den Sachbericht zur Kenntnis gebracht werden und zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht werden (Beschluss vom 2. Juli 1988 BVerwG 11 B 30.97 Buchholz 451.171 § 6 AtG Nr. 2 S. 16).
  • BVerwG, 28.10.1999 - 7 C 38.98

    Enteignung nach dem Aufbaugesetz; Schädigungsmaßnahme; unlautere Machenschaft;

    Auszug aus BVerwG, 01.06.2007 - 8 B 85.06
    Hierzu ist aber gerade in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, dass Enteignungen nur dann als willkürlich oder manipulativ anzusehen sind und diesen Schädigungstatbestand erfüllen, wenn ein den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich entsprechendes Vorhaben als Enteignungszweck nur vorgeschoben wurde, um in Wahrheit zu ganz anderen Zwecken das Eigentum an dem Vermögenswert zu erlangen oder wenn der wahrheitsgemäß angegebene Grund der Inanspruchnahme offenkundig von keiner Rechtsgrundlage gedeckt sein konnte (vgl. hierzu Urteil vom 28. Oktober 1999 BVerwG 7 C 38.98 Buchholz 428 § 1 Abs. 3 VermG Nr. 6; insbesondere zu § 10 Abs. 1 Satz 1 des Verteidigungsgesetzes der DDR: Beschluss vom 21. November 1994 BVerwG 7 B 91.94 Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 33 S. 68 f.).
  • BVerwG, 29.04.2019 - 2 B 25.18

    Bestehen der Bindungswirkung nur auf der Grundlage des vom Tatsachengericht im

    Aber auch dann, wenn in der mündlichen Verhandlung - wie hier - auf den Vortrag des Sachberichts verzichtet wird, bleibt es bei dem Grundsatz, dass eine Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem anders besetzten Spruchkörper im Ermessen des Gerichts steht und selbst im Falle einer Zeugenvernehmung nur dann zwingend ist, wenn der persönliche Eindruck des Zeugen für alle Richter unverzichtbar ist (BVerwG, Beschlüsse vom 1. Juni 2007 - 8 B 85.06 - juris Rn. 11 m.w.N. und vom 21. Februar 2017 - 2 B 7.16 - juris Rn. 16).
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 22.12

    Disziplinargerichtsverfahren; Verfahrensmangel; Beweisantrag; Ablehnung; neues

    Dies gilt jedenfalls dann, wenn konkrete Anhaltspunkte für Zweifel an der Glaubwürdigkeit des vernommenen Zeugen und der Glaubhaftigkeit seiner Aussagen vorliegen und der persönliche Eindruck daher unverzichtbar ist (vgl. etwa Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 69.10 - juris Rn. 13 und 21, vom 1. Juni 2007 - BVerwG 8 B 85.06 - juris Rn. 11 und vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 21.02.2017 - 2 B 7.16

    Vereinbarkeit des § 27 Abs. 3 ThürDG mit den hergebrachten Grundsätzen des

    Eine Wiederholung der Beweisaufnahme vor dem anders besetzten Spruchkörper steht im Ermessen des Gerichts und ist nur dann zwingend, wenn der persönliche Eindruck des Zeugen für alle Richter unverzichtbar ist (BVerwG, Beschluss vom 1. Juni 2007 - 8 B 85.06 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.2013 - 9 B 13.13

    Abgabenerhebung muss zeitlich begrenzt sein; Verfahrensrüge; Richterwechsel;

    Lediglich dann, wenn es entscheidend auf persönliche Eindrücke ankommt, muss je nach den Umständen des Falles eine Wiederholung der Anhörung oder Zeugenvernehmung in Erwägung gezogen werden (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1985 a.a.O. S. 32 m.w.N. und vom 1. Juni 2007 - BVerwG 8 B 85.06 - juris Rn. 11).
  • BSG, 22.08.2013 - B 12 R 52/12 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der

    Zudem hätte die Klägerin mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein Besetzungsmangel durch Wiederholen der wesentlichen Teile der mündlichen Verhandlung behoben werden kann (BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - NVwZ 2005, 231 = Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41) und eine Beweiserhebung nach einem Richterwechsel nicht zwingend wiederholt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten der Unterrichtung von hinzugetretenen Richtern zulässig sind (BVerwG Beschluss vom 8.7.1988 - 4 B 100.88 - NVwZ-RR 1990, 166 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34; BVerwG Beschluss vom 1.6.2007 - 8 B 85/06; BVerwG Beschluss vom 15.3.2013 - 2 B 12/12 - mwN; vgl zur Beweisaufnahme durch den Einzelrichter zB BGH Urteil vom 13.3.2013 - VIII ZR 49/12 - EBE/BGH 2013, 195 mwN) , im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die im Protokoll der mündlichen Verhandlung des LSG festgehaltene - bei vollständiger Besetzung des Senates vorgenommene - Verlesung der bereits bei vollständiger Besetzung des Senats protokollierten Erklärungen des Beigeladenen zu 1. und die Bestätigung dieser Erklärungen durch den Beigeladenen zu 1. vorliegend nicht ausgereicht haben könnten, auch dem zuvor vorübergehend abwesenden ehrenamtlichen Richter die für die Urteilsfindung notwendige Kenntnis vom wesentlichen Inhalt dieser Erklärungen zu vermitteln.
  • BVerwG, 15.03.2013 - 2 B 12.12

    Zur Wiederholung der Beweisaufnahme bei Richterwechsel im Fortsetzungstermin

    Eine Wiederholung der Zeugenvernehmung vor den das Urteil fällenden Richtern ist daher nur dann geboten, wenn der persönliche Eindruck des Zeugen für alle Richter unverzichtbar ist (Beschlüsse vom 1. Juni 2007 - BVerwG 8 B 85.06 - juris Rn. 11 und vom 12. Juli 1985 - BVerwG 9 CB 104.84 - Buchholz 310 § 103 VwGO Nr. 8 jeweils m.w.N.).
  • BSG, 22.08.2013 - B 12 R 55/12 B
    Zudem hätte die Klägerin mit Rücksicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung, wonach ein Besetzungsmangel durch Wiederholen der wesentlichen Teile der mündlichen Verhandlung behoben werden kann (BVerwG Beschluss vom 5.11.2004 - 10 B 6/04 - NVwZ 2005, 231 = Buchholz 310 § 138 Ziff 1 VwGO Nr. 41) und eine Beweiserhebung nach einem Richterwechsel nicht zwingend wiederholt werden muss, sondern auch andere Möglichkeiten der Unterrichtung von hinzugetretenen Richtern zulässig sind (BVerwG Beschluss vom 8.7.1988 - 4 B 100.88 - NVwZ-RR 1990, 166 = Buchholz 310 § 96 VwGO Nr. 34; BVerwG Beschluss vom 1.6.2007 - 8 B 85/06; BVerwG Beschluss vom 15.3.2013 - 2 B 12/12 - mwN; vgl zur Beweisaufnahme durch den Einzelrichter zB BGH Urteil vom 13.3.2013 - VIII ZR 49/12 - EBE/BGH 2013, 195 mwN) , im Einzelnen darlegen müssen, weshalb die im Protokoll der mündlichen Verhandlung des LSG festgehaltene - bei vollständiger Besetzung des Senates vorgenommene - Verlesung der bereits bei vollständiger Besetzung des Senats protokollierten Erklärungen des Beigeladenen zu 1. des Verfahrens L 2 R 115/10 und die Bestätigung dieser Erklärungen durch die Beigeladene zu 1. vorliegend nicht ausgereicht haben könnten, auch dem zuvor vorübergehend abwesenden ehrenamtlichen Richter die für die Urteilsfindung notwendige Kenntnis vom wesentlichen Inhalt dieser Erklärungen zu vermitteln.
  • OVG Sachsen, 21.09.2010 - A 4 B 481/07

    Asylrecht, Flüchtlingsanerkennung, Bosnien und Herzegowina, posttraumatische

    Einer erneuten persönlichen Anhörung des Klägers, der unter Hinweis auf ein am 20.9.2010 vorgelegtes ärztliche Attest vom selben Tag wegen einer "dramatischen Verschlechterung" seines Gesundheitszustands selbst nicht zum letzten Verhandlungstermin des Senats erschien, bedurfte es trotz der geänderten Gerichtsbesetzung nicht (zum Maßstab vgl. BVerwG, Beschl. v. 1.6.2007 - 8 B 85/06 -, juris Rn. 11 ff. m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht